Lohnbuchhaltung*

Sobald Sie einen oder mehrere Mitarbeiter einstellen, müssen Sie diese bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. In der Regel ist dies die Krankenkasse. Dies gilt auch für Beschäftigte im Rahmen eines Minijobs. Sozialversicherungsmeldungen und die Meldung an das Finanzamt sind in der Regel monatlich zu machen. Lohnbuchhaltung erfordert Spezialwissen, dass viele Unternehmer überfordert. Fehler - insbesondere bei den Meldungen zur Sozialversicherung - führen nach Betriebsprüfungen oftmals zu erheblichen Nachzahlungen. Sourcen Sie Ihre Lohnbuchhaltung daher an mich aus. Ich berate Sie auf diesem Weg gerne!

Im biete Ihnen im Rahmen der Lohnbuchhaltung u.a. folgende Leistungen an:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Erstellung von Reisekostenabrechnungen

  • Erstellung aller Meldungen an Krankenkassen und Finanzverwaltung

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Übermittlung der Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Bank

  • Erstellen von Anträgen auf Lohnfortzahlung

  • Ausstellen von Bescheinigungen für Arbeitsämter, etc.

  • Führung von Statistiken

  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Unterstützung bei Anträgen auf Kurzarbeitergeld



Lassen Sie uns darüber sprechen. Anschließend unterbreite ich Ihnen ein maßgeschneidertes schriftliches Angebot. Natürlich kostenlos und unverbindlich.


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